Webseite der alten Kirche Niederweimar

Trauungen in der "Alten Kirche" in Niederweimar

Das Parlament der Gemeinde hat die Räumlichkeiten der "Alten Kirche" in Niederweimar der Öffentlichkeit durch Beschluss "gewidmet" und bietet somit allen interessierten Brautpaaren die Möglichkeit, sich in dieser ehemaligen alten Dorfkirche standesamtlich trauen zu lassen.

1974 verlor diese alte Dorfkirche ihre geistliche Funktion durch den Bau einer neuen evangelischen Kirche mit Gemeindezentrum und ging in das Eigentum der politischen Gemeinde über. 1988 wurde der "Förderverein Alte Kirche Niederweimar e.V." gegründet, der nun für ein vielfältiges Kulturprogramm in den Räumen der "Alten Kirche" sorgt.

Interessierte Brautleute können sich an das Standesamt der Gemeinde Weimar (Lahn), den Standesbeamten Herrn Michael Pilz, Tel.: 06421/9740-17,
E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.

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Suchen Sie ein besonderes Ambiente für Ihre standesamtliche Trauung?

Interessierte Brautpaare haben die Möglichkeit, sich in der ehemaligen alten Dorfkirche in Niederweimar standesamtlich trauen zu lassen.
1974 verlor diese alte Kirche ihre geistliche Funktion, da in Niederweimar ein neues evangelisches Gemeindezentrum errichtet wurde. Die Kirche ging in das Eigentum der politischen Gemeinde über.
1988 wurde der "Förderverein Alte Kirche Niederweimar e.V." gegründet, der nun auch für ein vielfältiges Kulturprogramm in den Räumen der "Alten Kirche" sorgt.

 

Wir freuen uns sehr, wenn wir mit einer sehr persönlich und feierlich gestalteten Trauung dazu beitragen können.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Standesamt Weimar (Lahn)
Tel.: 06421/9740-17
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Der Müllabfuhrplan für das Jahr 2024 als Download!

 

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Antrag.
Die Antragskarte ist bei der Gemeindeverwaltung und den Ortsvorstehern (innen) erhältlich.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Sperrmüllanmeldung über unser Online-Kontaktformular vorzunehmen.
Füllen Sie hierzu bitte die Online-Anmeldung aus, und hängen Sie diese als Anlage an Ihre Nachricht über das Online-Kontaktformular oder senden uns das ausgefüllte Formular per E-Mail zu!

Bitte beachten Sie, dass wir für die Anmeldung eine genaue Benennung und Anzahl der Sperrgüter benötigen!

Den Abholtermin teilen wir Ihnen anschließend in einer separaten Email mit.

Außerdem zu beachten ist, dass Bauschutt, Altglas, Gegenstände aus Metall, Elektroschrott, Altpapier, Tapeten, Ast- und Heckenschnitt, Sondermüll und Restmüll nicht zum Sperrmüll gehören.

Bitte benutzen Sie die hierfür vorgesehenen Abfalltonnen, Sammelcontainer, Abgabestellen und Einsammlungstermine.

Nicht abgefahren werden u.a. Gegenstände in Säcken oder Kartons, sämtliche Teile, die aus Bau- und Umbauarbeiten entstanden sind (Bauschutt, Holzgebälk, Türen, Fenster, Bretter usw.).

Die Sperrmüllabfuhr hat weiterhin nicht die Funktion einer kompletten Hausentrümpelung oder Wohnungsauflösung!

 

Wichtige Informationen "WAS GEHÖRT IN WELCHE TONNE"

Bio-Papier-Gelber Sack-Weißblech und Glas so trennen Sie richtig

 

Bauschuttannahme

Annahme von Bauschutt
Die Bauschuttannahme auf dem Gelände des Bauhofes im Ortsteil Argenstein kann für die Anlieferung von Bauschutt aus privaten Haushalten gegen eine entsprechende Gebühr genutzt werden.

Die Annahme erfolgt derzeit aufgrund der aktuellen Situation nur nach telefonischer Voranmeldung unter der Rufnummer 06421/77178.

Das Ablagern in den Containern ist nur in Anwesenheit des Bauhofpersonals zulässig.

Als Bauschutt gilt:
Mauerwerksabbruch, Dachziegel, und- u. schwachbewehrter Beton/Betonsteine, nicht dämmstoffgefüllte Porotonsteine, Putz u. Mörtel, Fliesen u. Steinzeug, Kalksandstein, Sandstein u. andere Natursteine, Rand- u. Pflastersteine, Keramik-Waschbecken sowie Toiletten

Nicht in den Bauschuttcontainer gehört:
Baustellenabfälle (Holz, Papier, Kunststoffe, Kabelreste, Metalle), teer- pechhaltige Materialien (Bitumen Wellplatten, Dachpappe), asbesthaltige Materialien (Dach/Fassadenplatten, Eternitplatten), mit Ölen, Fetten und chemischen Bestandteilen verunreinigte Materialien, Gips/Rigips, Styropor, Glas-, Stein- u. Mineralwolle, Leichtbeton/Gasbeton (Porenbeton), dämmstoffgefüllte Porotonsteine, Bimsstein, Blumenkästen, Gartenabfälle, Kanister und Badewannen.

Wichtig !
Nach den abfallrechtlichen Bestimmungen müssen die Bauschuttabfälle vor einer Verbringung vom Bauhof auf die Deponie beprobt werden. Das heißt, die Abfälle werden vor ihrer Annahme auf der Deponie auf ihre Zusammensetzung geprüft.
Für Sie als Nutzer der Annahmestelle auf dem Bauhof bedeutet dies, dass Sie schon bei der Beladung auf ihrer Baustelle dringend auf die Einhaltung der o.g. Vorgaben achten müssen. Tun Sie dies nicht, müssen Sie mit einer Ablehnung Ihrer Abfälle auf dem Bauhof rechnen.

 Um Beachtung wird gebeten.

 

Derzeit werden Anlieferung folgende Gebühren für Bauschutt aus privaten Haushalten erhoben:
1. Kleinstmengen bis 50 l 5,00 Euro

2. Kleinstmengen bis 0,10 cbm 10,00 Euro

3. Mengen über 0.1 bis 0.5 cbm 25,00 Euro

(das sind in der Regel Gewichtmengen zwischen2 und 10 Zentner, Autoanhänger, kleine Mengen auf Wagen)

4. Mengen über 0,5 bis 1,0 cbm 50,00 Euro

(in der Regel sind dies Gewichtsmengen zwischen 10 bis 20 Zentner)

5. Mengen über 1,0 bis höchstens 1,5 cbm 75,00 Euro 

(hiervon sind Gewichte zwischen 30 bis 50 Zentner (1,5 bis 2,5 t) betroffen (Kleinanhänger) 

Metall-/Schrotthandel:
Daniel Muth Tel: 06421/77386 Handy: 0172/8826268

Firma Schäfer Tel: 06426/967400 Handy: 0176/70013622

Müllentsorgung:

Müllumladestation Marburg Tel: 06421/9489912
Siemensstraße, 35041 Marburg 

Fa. Integral (Elektronik-Schrottabfuhr)
Umgehungsstr. 7, 35043 Marburg
Elektrische Geräte Tel: 06421/9441-0

hier geht es zu den Abfallgebühren

Über diese Seite gelangen Sie auf des Portal des Landkreises Marburg-Biedenkopf. In einem Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit wurden alle Bauleitpläne der Kommunen des Landkreises Marburg-Biedenkopf, mit Ausnahme der Stadt Marburg, in einem Auskunftssystem zusammengefasst.

Eine Kurzanleitung zur Nutzungs des Auskunftssystems finden Sie hier!

Hier gelangen Sie auf das Auskunftssystem des Landkreises Marburg-Biedenkopf!

 

Bauleitplanung der Gemeinde Weimar (Lahn), Ortsteil Oberweimar
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.7 "Solarpark Ruhstatt"
Text der Bekanntmachung
Entwurf Bebauungsplan (Planteil)
Entwurf textliche Festsetzungen
Entwurf Begründung zum Bebauungsplan
Entwurf Plankarte Flächennutzungsplan
Entwurf Begründung zum Flächennutzungsplan
Bestandskarte zum Umweltbericht
Entwurf Umweltbericht
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Bauleitplanung der Gemeinde Weimar (Lahn), Ortsteil Stedebach
Aufstellung des Bebauungsplans "Hahngarten"
Text der Bekanntmachung

2024 Hahngarten
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Bebauungsplan Begründung
Bebauungsplan
Lageplan
Flächennutzungsplan Begründung
Flächennutzungsplan
Umweltbericht

 

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