Bei der Gemeindeverwaltung Weimar (Lahn) ist ab dem 01.08.2025 ein
Ausbildungsplatz für den Beruf einer/eines Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
zu besetzen.
Du suchst einen abwechslungsreichen Beruf, bei dem du viel mit Menschen zu tun hast? Du möchtest nach dem Schulabschluss (min. mittlere Reife) eine Ausbildung machen und gleichzeitig bei einer bürgernahen Behörde einsteigen? Kommunikation, Flexibilität und ein freundliches Auftreten gehören zu deinen Stärken?
Bist du bereit, Verantwortung zu übernehmen und die Zukunft der Gemeinde Weimar (Lahn) mitzugestalten? Dann bieten wir dir mit dem Ausbildungsplatz zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) eine interessante, vielseitige und zukunftssichere Berufsperspektive an. Im Anschluss an die Ausbildung ist eine Übernahme in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis aber zurzeit nicht geplant.
Die Ausbildung beginnt am 01.08.2025 und dauert 3 Jahre. Du lernst die verschiedenen Ämter der Gemeindeverwaltung in mehreren interessanten Praxisabschnitten kennen. Zusätzlich findet an 1-3 Wochentagen berufsbegleitender Unterricht in der Berufsschule und ab dem zweiten Ausbildungsjahr im Verwaltungsseminar statt.
In der praktischen Ausbildung erhältst du einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der verschiedenen Verwaltungsämter der Gemeindeverwaltung, wie zum Beispiel im Passamt, Ordnungsamt, Haupt- und Personalamt oder Finanzbereich gegeben. Du lernst Arbeitsabläufe und eine ständig zunehmende selbstständige Bearbeitung der anfallenden Aufgaben kennen.
Bestimmte Ausbildungsabschnitte werden aus organisatorischen Gründen extern durchgeführt. Auf dem Stundenplan der Berufsschule in Marburg stehen neben den allgemeinen Schulfächern auch Fächer wie Staats- und Verfassungsrecht, Sozialrecht, und Unterrichtseinheiten in Datenverarbeitung und Exel und Word. Im Verwaltungsseminar in Gießen werden Fächer wie z.B. allgemeine Wirtschaftslehre und allgemeines Verwaltungsrecht, kommunale Hauswirtschaft und Finanzwesen gelehrt.
Haben wir dein Interesse geweckt?
Dann richte deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben,
tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre, etc.) bis zum 06.12.2024 an den
Gemeindevorstand der
Gemeinde Weimar (Lahn)
Alte Bahnhofstraße 31
35096 Weimar (Lahn)
oder sende sie per Email an
Da nach Ende des Auswahlverfahrens die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden, sollten diese nur in Fotokopie eingereicht werden.
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein*e Bewerber*in entsprechende Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Weg z.B. per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns versendet. Schließen wir mit einer Bewerberin/einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit der Bewerberin/dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weimar (Lahn)
Alte Bahnhofstraße 31
35096 Weimar (Lahn)
Da nach Ende des Auswahlverfahrens die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden, sollten diese nur in Fotokopie eingereicht werden.
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein*e Bewerber*in entsprechende Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Weg z.B. per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns versendet. Schließen wir mit einer Bewerberin/einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit der Bewerberin/dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
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Alte Bahnhofstraße 31
35096 Weimar (Lahn)